Vergabebeschleunigungsgesetz in Kraft – Aufträge sollen schneller vergeben werden
Höhere Wertgrenzen, gelockerte Nachweispflichten oder neue Möglichkeiten der Gesamtvergabe – seit dem 1. Juli sorgt das Vergabebeschleunigungsgesetz für etwas weniger Bürokratie in Deutschland.
Das Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge ist zum 1. Juli in Kraft getreten. Für weniger Bürokratie soll da beispielsweise die Anhebung der Wertgrenze für Direktaufträge im Bund auf 50.000 Euro im Bereich Lieferung und Leistung sorgen – verbunden mit der Bitte, der Auftraggeber möge „zwischen den beauftragten Unternehmen wechseln.“
Bürokratieabbau versprechen auch reduzierte Nachweispflichten. Das neue Gesetz legt fest, dass die Eignung eines Bieters am besten durch Eigenerklärungen erfolgen sollte. Nur aussichtsreiche Bewerber müssen demnach noch weitere Unterlagen vorweisen. Auch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen ist möglich und anzuerkennen.
Losgrundsatz beim Sondervermögen reduziert
Unter anderem für Projekte einer bestimmten Größenordnung, die aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden, können mehrere Lose zusammen vergeben werden – sofern der Auftrag eilig ist. Sollte es aber in einer Gesamtvergabe zu Unteraufträgen kommen, hat der Auftragnehmer darauf hinzuwirken, dass die Interessen von kleinen und mittleren Unternehmen besonders berücksichtigt werden.
Insgesamt besteht das Gesetz aus einer Sammlung von Änderungen in anderen Gesetzen und Verordnungen, die die Vergaben der öffentlichen Hand regeln.
Quelle
- Vergabeblog: https://vergabeblog.de/2026-07-03/seit-mittwoch-offiziell-gesetz-zur-beschleunigung-der-vergabe-oeffentlicher-auftraege-tritt-in-kraft/
- Bundesjustizministerium (Zum Bundesgesetzblatt): https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/137/VO.html
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