13.01.2012, Baden-Württemberg
Wertgrenzen für öffentliche Vergaben in Baden-Württemberg ab 01.01.2012
Diese ergeben sich aus der VOB 2009 und aus der Verwaltungsvorschrift über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich, welche im November 2011 vom Innenministerium Baden-Württemberg erlassen worden ist.
Ein Merkblatt der IHK Stuttgart zeigt auf, welche Wertgrenzen für Ausschreibungen durch Land und Kommunen ab dem 01. Januar 2012 gelten.
Dateien:
IHK_Stuttgart_Merkblatt_Vergabe_Wertgrenzen_2012.pdf9,23 Ki