15.03.2022, Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz will für schnellen Wiederaufbau Vergabepraxis ändern

Nach der Flutkatastrophe im Ahrtal will die Regierung in Rheinland-Pfalz einen schnellen Wiederaufbau vorantreiben. Lockerere Vergaberegeln sollen dabei helfen. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Ampelkoalition wird derzeit im Landtag behandelt.

Eigentlich sind Einzelvergaben für bestimmte Bauleistungen vorgeschrieben, was in der aktuellen Situation kaum leistbar sei, betont Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt (FDP). Daher soll diese Aufteilung zukünftig im Unterschwellenbereich gelockert werden – bis hin zur Vergabe an einen Generalunternehmer. Die Wertgrenze liegt bei 5,38 Millionen Euro. Laut Schmitt soll eine Klausel für den Einbezug mittelständischer Handwerksunternehmen sorgen, auch wenn ein Generalunternehmer einen Auftrag bekommt.

Ausnahmesituation feststellen

Wann auf diese Art und Weise ausgeschrieben werden darf, das soll nach dem Gesetzentwurf die Landesregierung entscheiden. Sie müsste eine besondere Ausnahmesituation feststellen.

Kritik kommt vom Landesrechnungshof. Er hält es für problematisch, dass die Landesregierung die Ausnahmesituation feststellen will und empfiehlt, dass eine solche Entscheidung der Landtag treffen sollte. Er hält es ferner für wichtig, dass die Voraussetzungen für eine solche Ausnahme präzise benannt werden. Sein Vorschlag dazu: Wenn Bauvorhaben aus dem Sondervermögen zur Aufbauhilfe Rheinland-Pfalz finanziert werden, dann soll vom Gebot der Einzelvergabe abgewichen werden können.

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