24.05.2022, Nordrhein-Westfalen

NRW fordert Vergabeerleichterungen bei Verkehrsinfrastrukturvorhaben

Damit die Vorlaufzeit für die Umsetzung bestimmter Verkehrsprojekte kürzer wird, will das Land NRW unter anderem eine gemeinsame Vergabe von Planungs- und Bauleistungen.

Wenn ein Bau als „Ersatzneubau“ einzustufen ist, sollte auf bestimmte Verfahren und Prüfungen verzichtet werden können. Das fordert das Land Nordrhein-Westfalen in einem Entschließungsantrag, der jüngst im Bundesrat debattiert wurde. Zur Beschleunigung solcher Vorhaben sollte nach dem Willen des Landes auch eine funktionale Ausschreibung – also eine gemeinsame Vergabe von Planungs- und Bauleistungen – beitragen. Als Beispiel wurde die Wiederherstellung von Brücken nach der Hochwasserkatastrophe 2021 genannt.

Vergaberecht in Überarbeitung

Daniela Kluckert, parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Digitales und Verkehr, informierte über den Stand der Dinge: Es sei bereits eine Arbeitsgruppe unter der Federführung des Wirtschaftsministeriums eingesetzt worden, die das Vergaberecht überarbeiten soll. Anpassungen seien noch in diesem Jahr vorgesehen. Im Hinblick auf den NRW-Antrag sagte sie, dass reine Erneuerungen im Bereich der Straßen bereits genehmigungsfrei seien. Das gelte aber nicht, wenn Änderungen an dem Bauwerk vorgenommen würden, etwa eine neue Fahrspur hinzukomme.

In einer Mitteilung äußerte sich der Zentralverband Deutsches Baugewerbe zu den Vorschlägen aus NRW. Er befürchtet, dass die funktionale Ausschreibung zum Nachteil des Mittelstandes sein könnte. Für KMU würden die Teilnahmemöglichkeiten an öffentlichen Vergaben dadurch stark eingeschränkt.

QUELLE

Titel

Nach oben