Neues Vergabegesetz in Hessen ab September
In Hessen ist das Vergabe- und Tariftreuegesetz novelliert worden. Mit den Stimmen der schwarz-grünen Regierung passierte es den Landtag und tritt nun zum 1. September 2021 in Kraft. Zu den wichtigsten Neuerungen gehören die Reduzierung der Mindestanzahl von einzuholenden Aufträgen und der Wegfall des Interessensbekundungsverfahrens. Auch können Bauleistungen bis zu einer Million Euro im Wohnungsbau beschränkt ohne Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben werden.
Nachhaltigkeitskriterien müssen bei Ausschreibungen zudem grundsätzlich berücksichtigt werden. Dass ein Katalog möglicher Maßnahmen weggelassen wurde, wertete die Grünen-Abgeordnete Kaya Kinkel als positiv: Es erweitere die Möglichkeiten der Kommunen, mehr Aspekte in diesem Bereich einzufordern.
KRITIK AN TARIFTREUEBESTIMMUNGEN
Kritik aus der Opposition – SPD und Linke – gab es an den Regelungen zur Tariftreue: Hier regelt das Gesetz, dass Leistungen nur an Unternehmen vergeben werden dürfen, die ihre Beschäftigten nach Tarif oder nach dem Mindestlohngesetz bezahlen. Kontrolliert werden soll das über den Abgleich mit den Sozialkassen. Das bleibe weit hinter dem zurück, was andere Tariftreue- und Vergabegesetze in anderen Bundesländern leisteten, sagte etwa Janine Wissler von den Linken.
Das Gesetz gilt für Aufträge der öffentlichen Hand mit einem Wert ab 10.000 Euro. Mit ihm wird die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) auch in Hessen eingeführt.