23.12.2010, Baden-Württemberg
Neue Verwaltungsvorschrift zur Beteiligung der mittelständischen Wirtschaft
Die neue Richtline gilt für alle Behörden des Landes Baden-Württemberg. Erlassen wurde diese am 09.12.10 (Az. 6-4464.1/56). Demnach gelten für diese die Vorgabe, dass bei Vergabeverfahren mittelstandsfreundliche Bedinungen geschaffen werden.
Die Vorschrift finden Sie am Ende des Artikels, aus der Sie alle Details entnehmen können.
Dateien:
MRoeA_2010__2_.pdf81 Ki