08.04.2014, Europa

Neue EU-Richtlinien treten in Kraft

Die neuen Richtlinien 2014/24/EU wurden am 28. März 2014 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Diese ersetzen die Richtlinien 2004/18/EG für öffentliche Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge sowie die Richtlinien 2004/17/EG zur Beschaffung im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste.  Darüber hinaus wurde eine Richtlinie über Konzessionsverträge verabschiedet und integriert.

Alle Mitgliedstaaten müssen die neuen Richtlinien nun bis spätestens April 2016 in nationales Recht umsetzen. Eine Ausnahme gibt es jedoch bei der elektronischen Auftragsvergabe, der eVergabe, diese muss erst bis September 2018 eingeführt werden.

Die neuen <media 17460>EU-Richtlinien</media>.

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