04.11.2025, Deutschland

Mehr Nachprüfungsanträge im Jahr 2024

Die Zahl der Nachprüfungsanträge bei den Vergabekammern des Bundes ist im Jahresvergleich 2023 auf 2024 gestiegen. Das geht aus dem Tätigkeitsbericht des Bundeskartellamtes für diese beiden Jahre hervor.

Waren 2023 noch 105 Anträge auf Nachprüfverfahren eingegangen, stieg diese Zahl auf 124 Anträge im Jahr darauf. 89 Fälle betrafen im Jahr 2024 die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen. Die weiteren Anträge bezogen sich mit 27 Verfahren auf Ausschreibungen, die unter die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A EU) fielen. Im Bereich Verteidigung und Sicherheit war es ein Verfahren und im Sektorenbereich vier.

Meistens bekamen Auftraggeber Recht

Die insgesamt 55 Entscheidungen der Vergabekammern im Jahr 2024 fielen überwiegend zugunsten des Auftraggebers aus. Während dieser in 35 Fällen Recht bekam, erhielt die Klägerseite in 14 Fällen den Zuspruch. Bei sechs Verfahren ging das Votum zugunsten beider Seiten aus. Häufig werden Anträge auf Nachprüfverfahren auch zurückgenommen.

Nicht alle Kläger akzeptierten das Urteil: Von 24 sofortigen Beschwerden gegen Hauptsachebeschlüsse der Vergabekammern hat das Oberlandesgericht Düsseldorf bislang 15 entschieden. Vier vorherige Entscheidungen wurden dabei ganz oder teilweise aufgehoben.

Im Bericht des Bundeskartellamtes sind exemplarisch auch einige Rechtsfragen dargestellt, zu denen die Vergabekammern urteilen mussten. Es geht zum Beispiel um Dokumentationspflichten, Nebenangebote oder Losaufteilung.

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