31.10.2023, Deutschland

Höhere Mindestlöhne im Dachdeckerhandwerk

In der Dachdeckerbranche gelten ab dem 1. Januar 2024 höhere Mindestlöhne. Beide Tarifpartner hielten eine Anpassung wegen der gestiegenen Inflation für angemessen und richtig.

Der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) hat sich mit der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) auf höhere Mindestlöhne im Dachdeckerhandwerk geeinigt. Zum Jahreswechsel ändern sich die Stundenlöhne für ungelernte Arbeitnehmer und für Gesellen. Ab dem 1. Januar 2025 ist eine weitere Erhöhung vereinbart. Unternehmer und öffentliche Auftraggeber sollten das in ihren Kalkulationen und Schätzungen berücksichtigen.

So müssen Arbeitgeber ihren ungelernten Kräften ab Januar zunächst 13,90 Euro statt derzeit 13,30 Euro zahlen, bevor der Satz ein Jahr später auf 14,35 Euro steigt. Für Gesellinnen und Gesellen gilt derzeit eine Lohnuntergrenze von 14,80 Euro. Dieser Wert steigt ab Jahresbeginn auf 15,60 Euro und zum 1. Januar 2025 auf 16 Euro.

Beide Tarifparteien zufrieden

Beide Seiten äußerten sich zufrieden mit dem Ergebnis der Verhandlungen. ZVDH-Präsident Dirk Bollwerk sieht in den verbesserten Konditionen ein Rezept gegen den Fachkräftemangel im Dachdeckerhandwerk. Ihm war gleichwohl wichtig, dass die Erhöhung für die kleinen Handwerksbetriebe, die in der Branche überwiegen, machbar ist. Eine Dachdeckerfirma habe im Schnitt 5,5 Beschäftigte.

Carsten Burckhardt vom Vorstand der IG Bau erklärte, der Abschluss schütze die Arbeitnehmer vor Lohndumping und sorge für einen fairen Wettbewerb.

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