08.04.2021, Hessen

Hessen novelliert sein Vergabegesetz

Die im Koalitionsvertrag der schwarz-grünen Landesregierung in Hessen angekündigte Novellierung des Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) ist einen großen Schritt vorangekommen. Das Gesetz soll für Aufträge der öffentlichen Hand ab 10.000 Euro gelten. Mitte März wurde der Entwurf in erster Lesung im Landtag beraten (Drucksache 20/5277).

Beratungsstelle im Sozialministerium 

Geplant ist, die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) einzuführen – sie wird die VOL/A ablösen. Beim Sozialministerium ist die Einrichtung einer Beratungsstelle vorgesehen: Diese soll darüber Auskunft geben können, welche Arbeitsbedingungen Unternehmen einhalten müssen, wenn sie einen Auftrag der öffentlichen Hand erhalten möchten. Wichtigstes Thema dabei ist die Entlohnung von Beschäftigten. Bei Verdachtsfällen ist angedacht, dass die Beratungsstelle auch den Kontakt zur Finanzkontrolle Schwarzarbeit koordiniert.

Vorgesehen ist außerdem eine enge Zusammenarbeit mit den Sozialkassen. Wer einen öffentlichen Auftrag erhalten will, muss eine Bescheinigung der Sozialkassen vorlegen, dass er Tarifverträge einhält. So wollen Land und Kommunen schwarze Schafe aussortieren, bevor ein Auftrag vergeben wird.

Bleibt es bei dem Entwurf, können zukünftig jegliche Nachhaltigkeitsaspekte in den Vergabeverfahren berücksichtigt werden, wenn sie mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen und verhältnismäßig sind. Zuvor hatte das Bündnis für eine faire Vergabe in Hessen gefordert, soziale und ökologische Standards sollten mehr Berücksichtigung finden.

Der Gesetzentwurf wurde nach erster Lesung in den Wirtschaftsausschuss überwiesen. Eine abschließende Beschlussfassung im Landtag ist im Juli geplant.

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