23.01.2025, Deutschland

„Abweichende Verwaltungsvorschriften“ sorgen für höhere Wertgrenzen

Befristet auf ein Jahr, bis eine Neuregelung in der Unterschwellenvergabeordnung in Kraft tritt, hat das Bundeskabinett beschlossen, die Wertgrenze für Direktaufträge zu erhöhen.

Die „Abweichenden Verwaltungsvorschriften zur Vereinfachung der Vergabe von niedrigvolumigen öffentlichen Aufträgen im Unterschwellenbereich“ erleichtern den Einkauf der Vergabestellen des Bundes: Die Wertgrenze für Direktaufträge bei Liefer- und Dienstleistungen steigt von derzeit 1.000 auf 15.000 Euro.

Der Bund geht davon aus, dass nun für Aufträge bis 15.000 Euro schneller und effizienter Unternehmen gefunden werden können. Das Wirtschaftsministerium beziffert die erwarteten Entlastungen für Verwaltung und Wirtschaft mit 300 Millionen Euro pro Jahr.

Planungssicherheit für Verteidigung und Katastrophenschutz

Eigentlich hatten sich Kanzleramt und die Ministerien für das geplante Vergabetransformationsgesetz auf den neuen Wert geeinigt. Ob dieses Gesetz noch vor den Wahlen am 23. Februar verabschiedet wird, ist unklar. Vorgezogen wurde die Erhöhung nun, weil Ende 2024 eine krisenbedingte Anhebung der Grenze für Direktaufträge auf 5.000 Euro ausgelaufen ist – sie betraf die Verteidigung und den Katastrophen- und Bevölkerungsschutz. Nun habe auch dieser Bereich wieder Planungssicherheit, hieß es.

Um ein Jahr verlängert hat die Regierung auch die krisenbedingt angehobenen Wertgrenzen für Direktaufträge im Baubereich, die weiter bei 5.000 beziehungsweise 8.000 Euro liegen.

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