Das Preisrecht ist ein eigener Normkomplex bei öffentlichen Aufträgen, der durch das Preisgesetz sowie die Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen normiert ist. Das Preisrecht enthält Regelungen zur Vereinbarung von Preisen bei öffentlichen Aufträgen. Hierfür sieht es einen Vorrang von Marktpreisen vor. Regelmäßig bildet sich ein Marktpreis gerade auch im Rahmen eines Vergabewettbewerbs. Besteht ein solcher Marktpreis jedoch nicht, so ist der Preis als sog. Selbstkostenpreis nach gesetzlich definierten Kalkulationsvorgaben zu vereinbaren. Das Preisrecht ist insbesondere bei Rüstungs- und Sicherheitsaufträgen sowie im Bereich der Forschung und im Bereich gebührenfinanzierter Leistungen von Relevanz.