Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist das zentrale Gesetz des deutschen Kartell- und Wettbewerbsrechts. Das GWB setzt sich aus vier Teilen zusammen. Der 4. Teil „Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen“ enthält in den §§ 97 ff. grundlegende Vorschriften über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen und über das Nachprüfungsverfahren, also den Rechtsschutz.
Für weitere Regelungen zur Verfahrensdurchführung wird auf VgV, SektVO, KonzVgV und VOB/A verwiesen.