Das Vier-Augen-Prinzip bedeutet, dass gewisse Entscheidungen nur von mind. zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam durchgeführt werden dürfen. Das Vier-Augen-Prinzip findet bei besonders weitreichenden und vergaberechtlich bedeutsamen Verfahrensschritten Anwendung. Beispiele sind die Öffnung der Angebote oder die Entscheidung über den Zuschlag.