Wahlpositionen sind Alternativen, die der Auftraggeber im Leistungsverzeichnis angibt. Bei Wahlpositionen steht bei Fertigstellung der Vergabeunterlagen noch nicht fest, ob die betreffende Leistung in der einen oder anderen Ausführungsart erbracht werden soll. Der Auftraggeber behält sich diese Entscheidung vor. Wahlpositionen sind umstritten, da sie die Möglichkeit von Manipulationen eröffnen können. vgl. Alternativleistung
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Wartepflicht
Vor Erteilung des Zuschlags muss der öffentliche Auftraggeber die unterlegenen Bieter bzw. Bewerber über die geplante Zuschlagserteilung informieren. An die Vorabinformation schließt sich eine Wartepflicht an, in der dem öffentlichen Auftraggeber die Zuschlagserteilung untersagt ist. Verstöße führen zur Unwirksamkeit des Vertrags. Vgl. Vorabinformation
Wertgrenzen
National, das heißt unterhalb der EU-Schwellenwerte, müssen Auftraggeber grundsätzlich öffentlich ausschreiben. Steht der Aufwand der Ausschreibung in einem Missverhältnis zur Höhe der ausgeschriebenen Leistung, dann können sie aber auf eine freihändige Vergabe oder beschränkte Ausschreibung zurückgreifen. Im Bereich der Unterschwellenvergabeordnung kann bei gewissen Wertschwellen zudem auf den Direktauftrag zurückgegriffen werden. National einheitliche Wertgrenzen existieren nicht,Continue reading „Wertgrenzen“
Wertungsstufen
Die Angebote müssen durch den öffentlichen Auftraggeber in vier Stufen geprüft und gewertet werden (Angebotswertung). Wertungsstufe eins: „formale“ Prüfung der Angebote und ggf. Ausschluss von Bietern, falls Leistungsinhaltliche oder formale Mängel vorliegen Wertungsstufe zwei: Prüfung der Bietereignung Wertungsstufe drei: Überprüfung der Angemessenheit des Preises Wertungsstufe vier: Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots anhand der angegebenen Zuschlagskriterien DieContinue reading „Wertungsstufen“
Wettbewerblicher Dialog
Der wettbewerbliche Dialog ist eine Verfahrensart. Er unterscheidet sich durch seine Flexibilität deutlich von den formstrengen Verfahren. Kennzeichnend ist die Durchführung von Dialogphasen. Der Anwendungsbereich des wettbewerblichen Dialogs ist wegen der Vorteile des Verhandlungsverfahrens bislang beschränkt geblieben.
Wettbewerbsbeschränkung
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) soll sicherstellen, dass alle Bieter dieselben Chancen haben. Zu den Voraussetzungen eines unbeschränkten Wettbewerbs zählen: Gewerbefreiheit Niederlassungsfreiheit Vertragsfreiheit es existieren keine Kartelle oder Monopole Vorhandensein einer funktionsfähigen Justiz ein funktionierendes Preis- und Währungssystem Markttransparenz und –Offenheit Gleichbehandlung
Wettbewerbsgrundsatz
Der Wettbewerbsgrundsatz (auch Wettbewerbsprinzips) ist einer der elementaren Vergabegrundsätze und ergibt sich aus § 97 Abs. 1 GWB. Er bildet eine wichtige Auslegungslinie für die konkreten Vergabenormen. Durch die Verankerung im Kartellrechtvergaberecht hat der Gesetzgeber verdeutlicht, dass Vergaberecht nicht nur dem öffentlichen Interesse an einer günstigen Beschaffung dient, sondern auch den Wettbewerb als volkswirtschaftlich sinnvolleContinue reading „Wettbewerbsgrundsatz“
Wettbewerbsregister
Das Wettbewerbsregister stellt öffentlichen Auftraggebern, Sektorenauftraggebern und Konzessionsgebern für Vergabeverfahren Informationen zur Verfügung und soll damit den Auftraggebern die Prüfung erleichtern, ob ein Unternehmen wegen begangener Wirtschaftsdelikte von dem Vergabeverfahren auszuschließen ist oder ausgeschlossen werden kann. Das Wettbewerbsregister wird beim Bundeskartellamt geführt. In das Register werden bestimmte Rechtsverletzungen von Unternehmen und natürlichen Personen eingetragen. AuftraggeberContinue reading „Wettbewerbsregister“
Wirtschaftlichstes Angebot
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach den Zuschlagskriterien und ist nicht zwingend das günstigste Angebot. Denkbar sind nach §§ 126 GWB, 58 VgV Kriterien mit Bezug zum Auftragsgegenstand, die das Preis-Leistungs-Verhältnis eines Angebots betreffen.