Die Angebote müssen durch den öffentlichen Auftraggeber in vier Stufen geprüft und gewertet werden (Angebotswertung).
  • Wertungsstufe eins: „formale“ Prüfung der Angebote und ggf. Ausschluss von Bietern, falls Leistungsinhaltliche oder formale Mängel vorliegen
  • Wertungsstufe zwei: Prüfung der Bietereignung
  • Wertungsstufe drei: Überprüfung der Angemessenheit des Preises
  • Wertungsstufe vier: Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots anhand der angegebenen Zuschlagskriterien
Die einzelnen Stufen müssen getrennt voneinander und grundsätzlich in der vorgegebenen Reihenfolge geprüft werden und dürfen nicht vermischt werden.
In zweistufigen Verfahren erfolgt die Eignungsprüfung im vorausgeschalteten Teilnahmewettbewerb.