Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) soll sicherstellen, dass alle Bieter dieselben Chancen haben. Zu den Voraussetzungen eines unbeschränkten Wettbewerbs zählen:
  • Gewerbefreiheit
  • Niederlassungsfreiheit
  • Vertragsfreiheit
  • es existieren keine Kartelle oder Monopole
  • Vorhandensein einer funktionsfähigen Justiz
  • ein funktionierendes Preis- und Währungssystem
  • Markttransparenz und –Offenheit
  • Gleichbehandlung