Bei der Inanspruchnahme von Fördermitteln sind die vergaberechtlichen Vorschriften zu beachten. Dies ergibt sich in der Regel aus den Nebenbestimmungen des Förderbescheids. Die Nichteinhaltung kann die Rückforderung begründen, vgl. §§ 48, 49 VwVfG. Fördermittel sind Haushaltsmittel der Europäischen Union, des Bundes oder eines Landes, deren Gewährung an einen Dritten an eine bestimmte Zielsetzung geknüpft ist (z.B. Schulneubau, Ausbau digitaler Infrastruktur, sozialer Wohnungsbau, Forschungsvorhaben).