Über eine Ex-Ante Bekanntmachung können sich Unternehmen über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb vorab informieren. Diese Aufträge erfolgen ab einem voraussichtlichen Auftragswert von EUR 25.000 netto. Öffentliche Auftraggeber veröffentlichen fortlaufend Ex-Ante Bekanntmachungen über Internetportale. Grundlage ist die VOB/A.