Stellt der öffentliche Auftraggeber im Vergabeverfahren fest, dass ursprüngliche Angaben z.B. in der Auftragsbekanntmachung falsch waren, kann er eine Ergänzungsmeldung bzw. Änderungsbekanntmachung veröffentlichen. So erfahren Bieter bzw. Bewerber von fehlenden Verfahrenshinweisen.