Nach Ablauf der Angebotsfrist und vor Zuschlagserteilung muss der Auftraggeber mit den Bietern unter bestimmten Voraussetzungen sogenannte Aufklärungsverhandlungen führen. Hierbei handelt es sich nicht um Verhandlungen über das Angebot, die außerhalb des Verhandlungsverfahrens unzulässig sind, sondern um Aufklärungsgespräche. Bestehende Unklarheiten im eingereichten Angebot können so beseitigt werden.
Folgende Themen können zum Beispiel Bestandteil eines Aufklärungsgesprächs sein:
- Angemessenheit der Preise
- Eignung des Bieters
- Nebenangebote
- einzelne Positionen im Leistungsverzeichnis