EU klagt gegen Deutschland: Missstände bei Umsetzung von Vergaberichtlinien
Deutschland hat sich gebessert, aber der EU-Kommission reicht das nicht: Wegen unzureichender Umsetzung von EU-Richtlinien zur öffentlichen Auftragsvergabe hat sie Klage eingereicht.
Weil Deutschland die EU-Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe (Richtlinie 2014/24/EU und Richtlinie 2014/23/EU) nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat, hat die EU-Kommission Klage vor dem Europäischen Gerichtshof eingereicht. Seit 2019 hatte die EU Verstöße gegen die Richtlinien bemängelt. Zwar seien seitdem auch Missstände behoben worden, aber eben nicht alle.
„Auftraggeber“ unzureichend definiert
Konkret bemängelt die EU den ihrer Meinung nach unzureichend definierten Begriff des Auftraggebers. Das erschwere die Auswahl der geeigneten Vergabeverfahren. Auch schreibe das deutsche Recht den Auftraggebern im Postsektor nicht die Anwendung von Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe vor.
Um den Bieterschutz geht es bei Kritikpunkt Nummer drei: Die EU-Kommission ist der Ansicht, dass deutsche öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet sind, den Bietern nach Vertragsabschluss Informationen zu Prüfungsfristen zur Verfügung zu stellen. Das erschwere den Unternehmen die Entscheidung, ob und wann sie eine Überprüfung einleiten sollten.
Die EU ist auch in anderen Politikbereichen nicht zufrieden. Die Kritik betrifft neben der öffentlichen Vergabe auch die Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie und die Richtlinie des Rates zur Festlegung eines EU-Rückkehrausweises.