Vergabeverfahren sind nach den Vorgaben der §§ 97 ff. GWB europaweit durchzuführen, wenn der geschätzte Auftragswert oberhalb des jeweils maßgeblichen Schwellenwerts liegt. Diese Schwellenwerte betragen derzeit:
- Bauaufträge: EUR 5.404.000
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge
- zentrale Regierungsbehörden: EUR 140.000
- übrige öffentliche Auftraggeber: EUR 216.000
- Sektorenauftraggeber / im Verteidigungsbereich: EUR 432.000
- Konzessionen: EUR 5.404.000
Alle zwei Jahre werden diese Schwellenwerte von der EU angepasst, zuletzt für 2026/27.