Werden einzelne Bieter in einem Vergabeverfahren ohne dies rechtfertigenden Grund bevorzugt, oder erhalten Bieter ohne formelles Vergabeverfahren öffentliche Aufträge, können hieraus strafrechtliche Vorwürfe entstehen. Relevante strafrechtliche Korruptionsdelikte sind unter anderem:
– § 331 StGB Vorteilsannahme
– § 332 StGB Bestechlichkeit
– § 333 StGB Vorteilsgewährung
– § 334 StGB Bestechung
– § 335 StGB Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung
– § 299 f StGB Bestechung/Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (Angestelltenbestechung)
Die maßgeblichen Straftatbestände sind:
– § 261 StGB Geldwäsche, Verschleierung illegalen Vermögens
– § 263 StGB Betrug
– § 264 StGB Subventionsbetrug
– § 265b StGB Kreditbetrug
- vgl. Korruption