Die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der Vergabe von Konzessionen.
Mit der der KonzVgV zugrundeliegenden Konzessionsvergaberichtlinie wurde erstmals ein umfassendes Regelungswerk für die Konzessionsvergabe geschaffen. Die Richtlinie wurde teilweise im vierten Teil des GWB und teilweise in der neu geschaffenen KonzVgV umgesetzt. Die KonzVgV trat als Teil der Vergaberechtsmodernisierungsverordnung am 18.4.2016 in Kraft.