Ein Generalunternehmer muss im Verhältnis zum Auftraggeber sämtliche Leistungen erbringen. Der Generalunternehmer führt im Gegensatz zum Generalübernehmer bestimmte Teilleistungen selbst aus. Der Generalunternehmer verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber zur schlüsselfertigen Errichtung des Bauvorhabens.