Statistik zu Nachprüfungen liegt vor
Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Statistik zu Nachprüfungsanträgen bei öffentlichen Vergabeverfahren für 2021 veröffentlicht. Mit 865 Anträgen bei den Vergabekammern lag die Zahl im vergangenen Jahr zwar niedriger als 2020 (988), aber doch höher als in den meisten Jahren zuvor. Die Kammern waren fleißig und arbeiteten mit 958 Fällen mehr Anträge ab als neu hinzukamen.
Die Oberlandesgerichte (OLG) verzeichneten insgesamt 171 Beschwerden und damit neun mehr als 2020. 60 Fälle waren aus den Vorjahren noch offen, 127 wurden abgearbeitet. Damit erhöhte sich der Abarbeitungsstau dort. Das OLG Karlsruhe registrierte 17 neue Beschwerdeverfahren, schaffte es aber – bei fünf offenen Beschwerden aus dem Vorjahr – 21 Fälle zu erledigen. Die meisten Beschwerdeverfahren – 58 – gingen beim OLG Düsseldorf ein.