Gewerkschaft will strengere Vorgaben für öffentliche Vergaben im Südwesten
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Baden-Württemberg fordert für sein Bundesland, dass es die Bezahlung der Beschäftigten in den beauftragten Unternehmen besser im Blick hat.
„Land und Kommunen haben eine große Verantwortung und müssen mit gutem Beispiel vorangehen“, sagt der baden-württembergische DGB-Chef Kai Burmeister. Aus seiner Sicht werden auch bei Vergaben der öffentlichen Hand Dumpinglöhne nicht immer verhindert. Darum sollten die Einkäufer des Staates bei Ausschreibungsbedingungen nachbessern und Tarifbedingungen von jenen Unternehmen fordern, die öffentliche Aufträge übernehmen wollen.
Vergabemindestlohn von 13,50 Euro gefordert
Nach Ansicht der Gewerkschafter sollten Tariflöhne bei Ausschreibungen ab 10.000 Euro zugrunde gelegt werden. Wenn es keine Tarifverträge in den betreffenden Branchen gebe, sollte ein vergabespezifischer Mindestlohn von 13,50 Euro bezahlt werden. Der DGB fordert damit, dass der Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen 1,50 Euro höher liegen soll als die gesetzliche Lohnuntergrenze von 12 Euro, die ab Oktober gelten wird.
Derzeit liegt der Schwellenwert, ab dem Tariftreue bei bestimmten Bau- und Dienstleistungen verlangt wird, im Südwesten bei 20.000 Euro. Sofern Tariftreue nicht gefordert werden kann, müssen sich Bieter verpflichten, den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen. Die schwarz-grüne Regierung hat das Thema im Koalitionsvertrag von 2021 aufgegriffen und darin jedoch das Ziel verankert, den Schwellenwert auf 10.000 Euro abzusenken.
QUELLE
- Deutsche Presse-Agentur
- DGB Baden-Württemberg: Den Vergabemindestlohn in Baden-Württemberg auf 13,50 Euro erhöhen!
- Regierungspräsidien Baden-Württemberg: Servicestelle Landestariftreue-und Mindestlohngesetz