Gesetzlicher Mindestlohn steigt
Mit dem Jahreswechsel erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn. Das hatte die Mindestlohnkommission im Sommer so beschlossen. Die Bundesregierung folgte diesem Beschluss.
Zum 1. Januar 2024 steigt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland wieder an. Er wird dann 12,41 Euro statt aktuell 12 Euro brutto pro Stunde betragen. Zum 1. Januar 2025 ist eine weitere Anhebung vorgesehen – auf 12,82 Euro. Auftraggeber und Bieter sollten das in ihren Kalkulationen berücksichtigen.
Die Erhöhung über zwei Stufen hinweg hatte das Bundeskabinett Mitte November beschlossen. Das Lohnplus gilt grundsätzlich für Arbeitnehmer, es gibt aber einige Ausnahmen. Dazu gehören Auszubildende, Selbstständige oder ehrenamtlich Tätige.
Die Mindestlohnkommission ist ein unabhängiges Gremium, das mit Vertretern der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite sowie mit Wissenschaftlern besetzt ist. Sie entscheidet alle zwei Jahre über die Anpassung der Lohnuntergrenze und untersucht deren Auswirkungen. Ihre Entscheidung trägt sie der Politik vor, die sie anschließend in aller Regel per Verordnung umsetzt.
Keine negativen Auswirkungen auf die Beschäftigung erwartet
Wie die Bundesregierung mitteilt, ist es den Arbeitgebern laut Mindestlohnkommission in der Vergangenheit gut gelungen, sich an das steigende Lohnniveau anzupassen. Daher erwarte die Regierung auch keine negativen Beschäftigungseffekte. Die Lohnuntergrenze hatte zuletzt im Jahr 2022 einen Sprung nach oben auf 12 Euro gemacht. Die Anhebung war im Wahlkampf versprochen und dann ohne Kommissionsempfehlung umgesetzt worden.