Der Zuschlag beendet das Vergabeverfahren. Der Zuschlag beinhaltet zugleich die Annahme eines Angebots durch die Vergabestelle. Mit dem Zuschlag kommt ein Vertrag mit dem öffentlichen Auftraggeber zustande, für den die Bedingungen gelten, die in der Ausschreibung genannt wurden.
Dem Zuschlag geht die Prüfung und Wertung aller Angebote voraus.
- vgl. Submissionsergebnis
- vgl. Zuschlagserteilung
- vgl. Zuschlagskriterien
- vgl. Zuschlagsfrist