Überschreitet der geschätzte Netto-Auftragswert den sog. „Schwellenwert“, so müssen öffentliche Auftraggeber das sog. GWB-Vergaberecht für europaweite Vergabeverfahren anwenden.
Anhand der EU-Schwellenwerte werden europaweite und nationale Vergabeverfahren voneinander abgegrenzt. Sie sind somit maßgeblich für die Fragen, wo die Bekanntmachung erfolgt (national oder europaweit) und welche Regeln und Vorschriften von öffentlichen Auftraggebern bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen sowie der Ausrichtung von Wettbewerben im jeweiligen Einzelfall zu beachten sind.
Die Schwellenwerte werden von der EU-Kommission alle zwei Jahre neu festgesetzt.
Schwellenwerte für die Jahre 2024 und 2025 (ab dem 01.01.2024)
Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich der öffentlichen Auftraggeber liegt die Grenze (für die Jahre 2024 und 2025) bei 221.000 € (netto), im Bereich der Sektorenauftraggeber bei 443.000 € (netto), für oberste und obere Bundesbehörden und vergleichbare Einrichtungen bei 143.000 € (netto) und für verteidigungs- und sicherheitsrelevante Verteidigungs- und Dienstleistungsaufträge bei 443.000 € (netto).
Für Bauaufträge liegt der Schwellenwert einheitlich bei 5.538.000 € (netto).
Für Konzessionen beträgt der Schwellenwert ebenfalls 5.538.000 € (netto).
Schwellenwerte für die Jahre 2022 und 2023
Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich der öffentlichen Auftraggeber lag die Grenze (für die Jahre 2022 und 2023) bei 215.000 € (netto), im Bereich der Sektorenauftraggeber bei 431.000 € (netto), für oberste und obere Bundesbehörden und vergleichbare Einrichtungen bei 140.000 € (netto) und für verteidigungs- und sicherheitsrelevante Verteidigungs- und Dienstleistungsaufträge bei 431.000 € (netto).
Für Bauaufträge lag der Schwellenwert einheitlich bei 5.382.000 € (netto).
Für Konzessionen betrug der Schwellenwert ebenfalls 5.382.000 € (netto).
Schwellenwerte für die Jahre 2020 und 2021
Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich der öffentlichen Auftraggeber lag die Grenze (für die Jahre 2020 und 2021) bei 214.000 € (netto), im Bereich der Sektorenauftraggeber bei 428.000 € (netto), für oberste und obere Bundesbehörden und vergleichbare Einrichtungen bei 139.000 € (netto) und für verteidigungs- und sicherheitsrelevante Verteidigungs- und Dienstleistungsaufträge bei 428.000 € (netto).
Für Bauaufträge lag der Schwellenwert einheitlich bei 5.350.000 € (netto).
Für Konzessionen betrug der Schwellenwert ebenfalls 5.350.000 € (netto).