EVB steht für „Ergänzende Vertragsbedingungen des Auftraggebers“. Diese sind zur Wahrung des Transparenzgebotes vom öffentlichen Auftraggeber den Ausschreibungsunterlagen beizufügen. Der Bewerber bzw. Bieter muss diese bei der Auftragsausführung beachten und umsetzen, vgl. auch § 128 Abs. 2 GWB.