Die sog. Einheitliche Europäische Erklärung (EEE) ist ein Standardformular. In europaweiten Vergabeverfahren muss der öffentliche Auftraggeber diese Erklärungen, welche er als Standardformulare mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung stellt, als vorläufigen Nachweis der Eignung akzeptieren, vgl. § 48 Abs. 3, § 50 VgV. Das Unternehmen muss den Nachweis vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber einreichen.