Der öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber und Bieter anhand von vorab festgelegten Eignungsanforderungen oder auch Eignungskriterien genannt. Diese können nur die wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen betreffen.
Erfüllt ein Bieter die Anforderungen, gilt er als grundsätzlich geeignet, die geforderte Leistung zu erbringen. Für die Unternehmen muss bereits aus der Bekanntmachung hervorgehen, welche Eignungsanforderungen der öffentliche Auftraggeber stellt. Die Eignung muss während des gesamten Verfahrens aufrecht erhalten bleiben.
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