Die Vergabestelle erstellt die Ausschreibungsunterlagen, die auch als Vergabeunterlagen bezeichnet werden, und stellt sie den interessierten Unternehmen zum Download oder für die Bestellung in Papierform zur Verfügung. Die Ausschreibungsunterlagen umfassen alle Angaben, die erforderlich sind, um dem Bewerber oder Bieter eine Entscheidung zur Teilnahme am Vergabeverfahren zu ermöglichen. Die Vergabeunterlagen bestehen insbesondere aus:
- dem Anschreiben (Aufforderung zur Angebotsabgabe),
- der Leistungsbeschreibung,
- den Vertragsunterlagen.
Das Anschreiben enthält die wesentlichen Bedingungen des Vergabeverfahrens sowie seinen Ablauf. Die Vertragsunterlagen hingegen konkretisieren die zu erbringende Leistung und beinhalten die Leistungsbeschreibung und die Vertragsbedingungen.