Nach Ablauf der Angebotsfrist findet die sogenannte Angebotsöffnung bzw. Submission statt. Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam durchgeführt und dokumentiert. Bieter sind nicht zugelassen. Dabei wird mindestens festgehalten:

  • Name und Anschrift der Bieter,
  • die Endbeträge der Angebote und andere den Preis betreffende Angaben,
  • ob und von wem Nebenangebote eingereicht worden sind.

Die Angebote und ihre Anlagen sowie die Dokumentation über die Angebotsöffnung sind auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens sorgfältig zu verwahren und vertraulich zu behandeln.