Vergaberechtstransformation im Kabinett beschlossen
Ob das Gesetz nach dem Bruch der Ampel-Koalition noch in Kraft treten kann, ist ungewiss – dennoch hat das Kabinett jetzt eine Reform des Vergaberechts beschlossen. Wichtigstes Ziel: Bürokratieabbau.
Unter anderem dadurch, dass Nachweispflichten reduziert werden, will das neue Vergabetransformationsgesetz zum Abbau von Bürokratie beitragen. Das soll insbesondere Start-ups und kleine und mittelständische Betriebe befähigen, sich überhaupt an öffentlichen Ausschreibungen zu beteiligen. Auch mehr Direktaufträge sollen deswegen möglich werden. Große Infrastrukturaufträge und Verteidigungsprojekte will der Gesetzgeber etwa dadurch beschleunigen, dass Gesamtvergaben leichter werden.
Unbeirrt von der derzeitig unsicheren politischen Lage hat das Kabinett den Entwurf aus dem Wirtschaftsministerium auf den Weg gebracht. Zuvor hatte das Ministerium mehr als 450 Anmerkungen aufgenommen. Die Novelle muss vor den Neuwahlen noch den parlamentarischen Prozess durchlaufen.
DUH hält Nachhaltigkeitsvorgaben für zu lasch
Der zweite Erneuerungsschwerpunkt sind Nachhaltigkeitsziele. Hier soll bei Produkten mit einer „besonderen Eignung für eine umweltbezogene Beschaffung“ mindestens ein Umweltaspekt verpflichtend berücksichtigt werden. Der Deutschen Umwelthilfe (DUH) geht das nicht weit genug. Es seien zu wenige Produkte entsprechend eingestuft, und ein einziger verpflichtender Aspekt sei zu wenig. Auch berge der Entwurf die Gefahr, dass soziale und Umweltaspekte gegeneinander ausgespielt würden.
QUELLE
- Bundeswirtschaftsministerium: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2024/11/20241127-reform-des-vergaberechts-beschlossen.html
- Vergabeblog: https://vergabeblog.de/2024-11-28/einfacher-und-schneller-auftraege-vergeben-bundeskabinett-beschliesst-transformation-des-vergaberechts/
- Deutsche Umwelthilfe: https://www.duh.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/neues-gesetz-zur-oeffentlichen-beschaffung-deutsche-umwelthilfe-kritisiert-unzureichende-beruecksicht/