Wirtschaftsministerium legt Entwurf für neue UVgO vor
Gemeinsam arbeiten Bund und Länder an einer Vereinfachung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO). Das Wirtschaftsministerium hat nun einen ersten Entwurf vorgelegt – mit 24 statt 54 Paragrafen.
Der erste Entwurf für eine neue UVgO liegt auf dem Tisch. Das Ziel: eine möglichst einheitliche Umsetzung bis Mitte 2027 in allen Ländern. Die Spezialkanzlei für Vergaberecht abante hat sich intensiv mit den geplanten Änderungen auseinandergesetzt und festgestellt: Neben einer echten Reduktion von Bestimmungen haben die Verfasser auch schlicht einige Paragrafen zusammengefasst oder verweisen auf andere Gesetze und Regelungen, um die UVgO schlank zu halten.
Substanzielle Veränderungen bei Wertgrenzen und der Dokumentation
Höhere Wertgrenzen als ein wichtiger Hebel sollen Vergaben bei kleineren Auftragsvolumina schneller machen. Direktaufträge sollen künftig bis 50.000 Euro möglich sein, Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb bis 100.000 Euro. Die zweite essenzielle Änderung, von der die Politik sich große Synergien erhofft, ist eine vernetzte, KI-gestützte Plattform für Vergaben: der Marktplatz Deutschland. Hierfür fehlen aber noch die digitalen Instrumente.
Echte Entlastung versprechen reduzierte Dokumentationsvorschriften. Dokumentiert werden müssen etwa „die wesentlichen Informationen und Entscheidungen“ ohne dies genauer vorzuschreiben. Im Ermessen der Auftraggeber sollen fortan auch Fristfestsetzungen liegen – sie müssen „angemessen“ sein. Ferner erwarten Bieter Erleichterungen beim Eignungsnachweis.
Quelle
- Bundeswirtschaftsministerium (inkl. Entwurf und Erläuterungen zum Entwurf): https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/unterschwellenvergabeordnung-uvgo.html
- Kanzlei abante: https://abante.de/uvgo-reform-2026-entwurf-einordnung/
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