Skip to content
19.08.2026, Europa

Entwurf für eine EU-Vergabeverordnung durchgesickert


Ein publik gewordener Entwurf für eine EU-Vergabeverordnung lässt erkennen, mit welcher Stoßrichtung die Kommission das Vergaberecht modernisieren will. Ein Ziel: Weniger Abhängigkeiten von Drittstaaten.

Nach langen Vorarbeiten soll am 9. September der Entwurf des Public Procurement Act vorgelegt werden. Die EU verfolgt den Plan, dass eine Verordnung die Richtlinien 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU ersetzen soll. Damit würde der Text direkte Rechtswirksamkeit entfalten und nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden müssen.

Das Brüsseler Medium Euractiv hat den Entwurf geleakt. Daraus geht hervor, dass die EU über das Vergaberecht mehr Aufträge an EU-Unternehmen generieren will, um die Abhängigkeit von Drittstaaten zu verringern. Die Plattform Vergabeblog hat den Text analysiert: Zukünftig könnten Herkunftsanforderungen für Waren, Dienstleistungen und Bauleistungen vorgegeben werden.

Qualität statt Preiskampf

Statt reinem Preiskampf sollten ferner qualitative Kriterien eine größere Rolle spielen und zu mindestens 30 Prozent in die Gesamtwertung einfließen. Darunter fallen etwa Umweltaspekte, Soziales, Innovationen, aber auch Kriterien der Sicherheit und Resilienz. Der Vergabeblog äußert Befürchtungen, dass Beschaffer nicht in der Lage sein könnten, alles in einer konkreten Ausschreibung rechtssicher umzusetzen. Chancen sieht das Portal allerdings in den Plänen zur Digitalisierung von Prozessen. So könnte zukünftig etwa ein elektronischer Eignungsdienst den Einkäufern bei der Beurteilung helfen.


Quelle

Ähnliche Beiträge