Höhere Wertgrenzen, gelockerte Nachweispflichten oder neue Möglichkeiten der Gesamtvergabe – seit dem 1. Juli sorgt das Vergabebeschleunigungsgesetz für etwas weniger Bürokratie in Deutschland.
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Bundestag sagt Ja zum Vergabebeschleunigungsgesetz
In der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung hat der Bundestag jetzt das Vergabebeschleunigungsgesetz beschlossen. Es sieht eine Anhebung der Wertgrenze für Direktaufträge auf 50.000 Euro vor.