Neue Regierung in Rheinland-Pfalz setzt bei Beschaffung auf Tariftreue und Schnelligkeit
Im neuen Koalitionsvertrag für Rheinland-Pfalz wollen SPD und CDU unter anderem das Landestariftreuegesetz weiterentwickeln und die Tariftreue als Leitprinzip der öffentlichen Auftragsvergabe stärken.
Den beiden Koalitionären ist im Zusammenhang mit einem neuen Tariftreuegesetz wichtig, dass „tarifliche Arbeitsbedingungen auch für nicht tarifgebundene Unternehmen maßgeblich sind.“ Ziel seien faire Wettbewerbsbedingungen und gute Arbeit.
Leitgedanke bei den weiteren Ausführungen im Koalitionsvertrag ist aber auch, öffentliche Vergaben schnell und effizient abzuwickeln. So etwa im Bereich Sicherheit und Ordnung: Im kommunalen Vollzugsdienst sollen Beschaffungsprozesse zentralisiert und gebündelt werden.
Für die Feuerwehr soll das Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz künftig Sammelbestellungen aufgeben können und gebündelte Ausschreibungen ermöglichen. Dafür kann dann auch auf rheinland-pfälzische Sondervorschriften für Feuerwehrfahrzeuge verzichtet werden.
Vergabegrenzen auf dem Prüfstand
Für den Baubereich nennen SPD und CDU explizit die Generalunternehmer-Vergabe, die helfen soll, Bauvorhaben schneller umzusetzen. Die Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur des Bundes sollen zügig vor Ort ankommen – was bedeutet, dass auch hier auf möglichst wenig Bürokratie gesetzt wird. Insgesamt prüfen die Koalitionäre die Erhöhung der Wertgrenzen im Unterschwellenbereich. In Rheinland-Pfalz sind derzeit Direktaufträge bis zu einem geschätzten Auftragswert von 10.000 Euro erlaubt.
Quelle
- CDU Rheinland-Pfalz (hier steht der Koalitionsvertrag zum Download bereit): https://www.cdurlp.de/aktuelles/schnieder-schweitzer-koalitionsvertrag-im-zeichen-der-gemeinsamen-vera/
- Aumass GmbH: https://www.aumass.de/wertgrenzen/rheinland-pfalz
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