Neue KI-Leitlinien betreffen auch die öffentliche Beschaffung
Die EU-Kommission hat einen Entwurf der Leitlinien zu Artikel 50 des KI-Gesetzes veröffentlicht. Die Vorgaben dürften deutliche Auswirkungen auf die Vergabepraxis haben, aber auch Klarheit schaffen.
In Artikel 50 des Gesetzes geht es um Transparenzverpflichtungen für Anbieter und Betreiber von bestimmten KI-Systemen. Diese müssen zum Beispiel den Menschen, die mit einer KI interagieren, auf angemessene Weise deutlich machen, dass sie nicht mit echten Menschen reden oder schreiben. Die Leitlinien, die zu diesem Artikel derzeit entwickelt werden, sollen offene Auslegungsfragen klären.
Transparenzanforderungen zukünftig wohl Teil von Vergaben
Für die Vergabepraxis bei der Beschaffung von KI-Tools dürfte das Auswirkungen haben. „Anforderungen zu Wasserzeichen, Metadaten, Nutzerhinweisen oder Offenlegungspflichten könnten künftig verstärkt Bestandteil von Leistungsbeschreibungen, Eignungskriterien und Vertragsbedingungen werden“, lautet die Einschätzung des Vergabeblogs. Zukünftig dürften die Leitlinien den öffentlichen Auftraggebern deutlich mehr Sicherheit geben, welche KI-Systeme welche Kennzeichnung benötigen.
Der EU-Kommission ist wichtig, dass Transparenzhinweise nicht nur tief in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt sind, sondern für die Nutzer klar wahrnehmbar sein müssen. Wenn öffentliche Beschaffer indes KI-Systeme ausschreiben, die zur Aufdeckung oder Verhinderung von Straftaten zugelassen sind, dann gelten meist andere Regeln für die Transparenz.
Quelle
- Vergabeblog: https://vergabeblog.de/2026-06-03/eu-kommission-veroeffentlicht-entwurf-der-leitlinien-zu-art-50-ki-vo/
- EU-Kommission (zum Entwurf der Leitlinien): https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/library/draft-guidelines-implementation-transparency-obligations-certain-ai-systems-under-article-50-ai-act
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