Mehr Nachprüfungsanträge im Jahr 2024
Die Zahl der Nachprüfungsanträge bei den Vergabekammern des Bundes ist im Jahresvergleich 2023 auf 2024 gestiegen. Das geht aus dem Tätigkeitsbericht des Bundeskartellamtes für diese beiden Jahre hervor.
Waren 2023 noch 105 Anträge auf Nachprüfverfahren eingegangen, stieg diese Zahl auf 124 Anträge im Jahr darauf. 89 Fälle betrafen im Jahr 2024 die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen. Die weiteren Anträge bezogen sich mit 27 Verfahren auf Ausschreibungen, die unter die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A EU) fielen. Im Bereich Verteidigung und Sicherheit war es ein Verfahren und im Sektorenbereich vier.
Meistens bekamen Auftraggeber Recht
Die insgesamt 55 Entscheidungen der Vergabekammern im Jahr 2024 fielen überwiegend zugunsten des Auftraggebers aus. Während dieser in 35 Fällen Recht bekam, erhielt die Klägerseite in 14 Fällen den Zuspruch. Bei sechs Verfahren ging das Votum zugunsten beider Seiten aus. Häufig werden Anträge auf Nachprüfverfahren auch zurückgenommen.
Nicht alle Kläger akzeptierten das Urteil: Von 24 sofortigen Beschwerden gegen Hauptsachebeschlüsse der Vergabekammern hat das Oberlandesgericht Düsseldorf bislang 15 entschieden. Vier vorherige Entscheidungen wurden dabei ganz oder teilweise aufgehoben.
Im Bericht des Bundeskartellamtes sind exemplarisch auch einige Rechtsfragen dargestellt, zu denen die Vergabekammern urteilen mussten. Es geht zum Beispiel um Dokumentationspflichten, Nebenangebote oder Losaufteilung.
Quelle
- Bundeskartellamt, Tätigkeitsbericht: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation/DE/Taetigkeitsberichte/Taetigkeitsbericht_23_24.pdf?__blob=publicationFile&v=6
Ähnliche Beiträge
- Vergabestatistik für 2024 liegt vorDas Bundeswirtschaftsministerium hat die Vergabestatistik für das Gesamtjahr 2024 veröffentlicht. Sie verzeichnet 199.334 öffentliche Aufträge und Konzessionen im Volumen von 135,2 Milliarden Euro.
- Sicherheitsinstitut AISI Deutschland wichtig für öffentliche KI-BeschaffungDass ein KI-Sicherheitsinstitut seine Arbeit aufgenommen hat, dürfte für öffentliche Auftraggeber interessant sein. Mit der Beschaffung von KI-Systemen müssen sie auch die Risiken beurteilen können.
- Richter bewerten häufige Vergabepraxis bei Hardware-Beschaffung als nicht rechtensRund 650 neue iPads wollte die Stadt Datteln für ihre Schulen anschaffen – nun muss sie das Vergabeverfahren neu aufrollen. Ein Gericht entschied gegen eine weit verbreitete Vergabepraxis.