Unterstützung für die kommunale Wärmeplanung
Im Zuge der ökologischen Transformation der Energieversorgung in Deutschland müssen Kommunen einen Wärmeplan entwickeln. Dafür stehen jetzt ein Musterleistungsverzeichnis und weitere Hilfen bereit.
Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis Mitte Juni 2026 einen kommunalen Wärmeplan erstellen, kleinere Kommunen haben dafür Zeit bis Mitte 2028. So schreibt es das Wärmeplanungsgesetz (WPG) vor. Das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) stellt dafür Umsetzungshilfen zur Verfügung. Das KWW gehört zur Deutschen Energie-Agentur (dena) und arbeitet im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums.
Allem voran können die Stadt- und Gemeindeverantwortlichen von einem Musterleistungsverzeichnis profitieren. Gedacht ist es bei Ausschreibungen für die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans durch einen externen Dienstleister. Mit dem Muster soll zum einen erreicht werden, dass sich die Kommune einen Überblick über den Umfang der kommunalen Wärmeplanung verschafft. Zum anderen soll es auch für den Dienstleister eine Richtschnur sein, wenn er sein Angebot erstellt. Die aktuelle Version ist zugeschnitten auf Kommunen, die einen Fördermittelantrag über die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung (Kommunalrichtlinie) eingereicht haben.
Dienstleister-Liste und Datenkompass
Das Kompetenzzentrum bietet weitere Unterstützung an. So gibt es ein Verzeichnis der Dienstleister, die helfen können, den Wärmeplan zu erstellen. Auch ist ein „Datenkompass“ aufgelegt worden. Damit erhalten Kommunen einen Überblick, welche Daten zusammengetragen werden müssen und wo sie zu bekommen sind.
QUELLE
- Auftragsberatungsstelle Hessen: https://www.absthessen.de/pdf/Auftragswesen_Aktuell_Mai_2024.pdf
- Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende: https://www.kww-halle.de/news/artikel/werkzeuge-erleichtern-kommunale-waermeplanung