28.05.2014, Deutschland

Ökostromanlagen müssen künftig ausgeschrieben werden

Im Zuge der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2014 plant die Bundesregierung spätestens ab dem Jahr 2017 die verpflichtende Einführung von Ausschreibungen für Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien, die staatlich gefördert werden. Anlass ist die neue Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinie, welche die Europäische Kommission am 9. April verabschiedet hat. Die Ausschreibungen sollen in Deutschland stufenweise eingeführt werden, wie aus einer Antwort der Bundesregierung (18/1298) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1182) hervorgeht.

In einer Testphase ab dem Jahr 2015 soll die Förderung für mindestens fünf Prozent der geplanten neuen Installationen in einem wettbewerblichen Ausschreibungsverfahren vergeben werden. Ab 2017 ist die Umstellung auf eine technologieneutrale Ausschreibung als Grundsatz der Förderung vorgegeben. Von diesem Prinzip sind Ausnahmen möglich, etwa beim Nachweis bestimmter Kriterien und für Kleinanlagen.

Ausschreibungen sind kein geeignetes Mittel, den Ausbau der erneuerbaren Energien kostengünstiger zu gestalten. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Instituts für Zukunftsenergiesysteme (IZES) im Auftrag des Bundesverbands Erneuerbare Energie. Ausschreibungen würden sowohl für die Verwaltung als auch die Unternehmen Mehraufwand und höhere Kosten verursachen.

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