Mustervertragsklauseln für die Beschaffung von KI aktualisiert
Das EU-Gesetz zur künstlichen Intelligenz klassifiziert Nutzungsszenarien von KI. Nun hat die EU-Kommission Mustervertragsklauseln für die öffentlichen Beschaffer überarbeitet und ans Gesetz angepasst.
Im „EU AI Act“ werden Systeme künstlicher Intelligenz in Risikostufen aufgeteilt und deren Entwicklung entsprechend stark oder weniger stark reguliert. Hochrisiko-KI sind zum Beispiel Systeme, die automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten, um Aspekte wie Arbeitsleistung oder Gesundheit zu bewerten. Damit öffentliche Beschaffungsstellen KI gesetzeskonform und verantwortungsvoll einkaufen, gibt es Mustervertragsklauseln. Diese hat die EU jetzt aktualisiert. Sie liegen bislang nur in englischer Sprache vor, sollen aber in alle EU-Sprachen übersetzt werden.
Neuerungen für verschiedene Risikolevel
Es gibt zentrale Updates in drei Bereichen: Zum einen eine vollständige Version für Hochrisiko-KI. In dem Muster werden etwa die wichtigsten Anforderungen ans Risikomanagement oder an die Lieferanten behandelt. Auch Nutzungsrechteregeln kommen zur Sprache. Zum anderen ist eine neue anpassbare Version der Mustervertragsklauseln für nicht-hochriskante KI veröffentlicht worden. Schließlich gibt es einen erläuternden Kommentar für die Anwendung in der Praxis.
Das umfassende Gesetz zur künstlichen Intelligenz wurde im Juni 2024 angenommen. Seine Bestimmungen werden nun nach und nach angewandt. Um nah an der Praxis zu bleiben, können anwendende Behörden ihre Erfahrungen auf der Plattform „Public Sector Tech Watch“ teilen.
QUELLE
Quellen