14.10.2022, Deutschland

Mindestlohn jetzt 12 Euro pro Stunde

Seit dem 1. Oktober gilt ein neuer gesetzlicher Mindestlohn. Es handelt sich einmalig um eine außerplanmäßige Erhöhung, versichert der Bundesarbeitsminister.

Die Bundesregierung hat die gesetzliche Lohnuntergrenze von 10,45 Euro auf 12 Euro pro Stunde angehoben. Unternehmen sollten daran denken, dies in ihren Angeboten zu berücksichtigen. In Zukunft werde wieder, wie zuvor auch, die Mindestlohnkommission über die Erhöhungen beraten und Empfehlungen abgeben, versichert Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Seit 2015 ist der Mindestlohn um mehr als 40 Prozent gestiegen.

Die Reaktionen auf die Erhöhung sind unterschiedlich. SPD-Chefin Saskia Esken hofft nun auch auf arbeitnehmerfreundliche Tarifabschlüsse. „Der Mindestlohn ist immer auch ein Impuls für höhere Tariflöhne“, sagte sie der „Stuttgarter Zeitung“ und den „Stuttgarter Nachrichten“.

Arbeitgeber kritisieren Einmischung

Der Arbeitgeberverband BDA kritisierte diese Aussage. Sie entlarve „das Gerede vom einmaligen Eingriff in die Arbeit der Mindestlohnkommission“, sagte Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter. Er forderte mehr Respekt vor der Arbeit von Gewerkschaften und Arbeitgebern.

Clemens Fuest, Präsident des Wirtschaftsforschungsinstituts Ifo, bezeichnete die angehobene Lohnuntergrenze als hilfreich, soweit „das Einkommen von vulnerablen Gruppen im untersten Einkommensbereich“ erhöht werde. Sie sei aber eine Belastung vor allem für kleine Unternehmen und könne die Inflation verstärken.

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  Deutsche Presse-Agentur:

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