An wen kann ich mich zum Veröffentlichen von Ausschreibungen wenden?
Wenden Sie sich bitte an unser Team vom Ausschreibungsdienst des Staatsanzeigers unter Telefon 07 11 / 6 66 01-477.
Wenden Sie sich bitte an unser Team vom Ausschreibungsdienst des Staatsanzeigers unter Telefon 07 11 / 6 66 01-477.
Über uns können Sie über einen einfachen Weg vergebene Aufträge veröffentlichen. Diese erscheinen dann ausschließlich unter www.Vergabe24.de. Die Veröffentlichung kostet pro Bekanntmachung 15 Euro. Außerdem fallen einmalige Registrierungskosten von 10 Euro an.
Wenn Sie unsere Systeme nutzen, können Sie Ihre Ausschreibungen ohne Aufwand auf Ihrer Internetseite oder einer anderen Vergabeplattform integrieren. Unsere White Label-Lösung bietet Ihnen die Möglichkeit. Sie können Ihren Bietern so auf einfachem Weg Ihre Ausschreibungen auf der von Ihnen gewünschten Webseite anbieten - samt Zugang zu den Vergabeunterlagen und Teilnahme der eVergabe.
Der Anzeigenschluss für die Entgegennahme von Bekanntmachungen ist in der Regel mittwochs 14:00 Uhr. Ihre Bekanntmachung wird am gleichen Tag unter www.Vergabe24.de veröffentlicht. Das Landesausschreibungsblatt erscheint i.d.R. Freitags. Alle Termine finden Sie in unserem Kalender Erscheinungstermine.
1. Vergabestelle inkl. Kontaktdaten 2. Art und Ort der Maßnahme mit Ausführungszeitraum 3. Gewerke, Massen 4. Ort und Datum der Submission 5. Bezug und Preise der Vergabeunterlagen
Der Preis für die Veröffentlichung im Landesausschreibungsblatt richtet sich nach der derzeit gültigen Anzeigen-Preisliste. Die Veröffentlichung unter Vergabe24 ist in diesem Preis enthalten. Die reine Online-Veröffentlichung unter Vergabe24 kostet über EVO ca. 300 Euro pro Bekanntmachung bei öffentlichen oder offenen Verfahren inkl. Nutzung der eVergabe. Die Kosten zur Veröffentlichung in anderen Medien erfahren Sie auf Anfrage.
Bekanntmachungen von Vergabestellen aus Baden-Württemberg werden im Landesausschreibungsblatt veröffentlicht. Es erscheint einmal wöchentlich. Außerdem erscheint Ihre Bekanntmachung – ohne Mehrkosten – online unter Vergabe24. Auf dieser Plattform sind die Bekanntmachungen und die Vergabeunterlagen (sofern Sie uns diese übergeben haben) schon einen Tag vorher abrufbar. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, über eine Schnittstelle die Bekanntmachungen auf Ihrer
Registrieren Sie sich noch heute kostenfrei für unser Produkt EVO und zahlen Sie nur, wenn Sie eine Ausschreibung freigeben. Die eVergabe ist in diesem Produkt bereits inkludiert! Sie können - egal ob beschränkt, öffentlich oder europaweit - alle Veröffentlichungsverpflichtungen, den elektronischen Angebotsempfang sowie die elektronische Bieterkommunikation sofort nutzen.
Übergeben Sie uns Ihre Bekanntmachungen per E-Mail. Eine bequemere Übertragungsmöglichkeit erfolgt über unsere Online-Anwendung EVO oder unsere Lösungen zur elektronischen Vergabe (eVergabe).