Seit dem 1. Oktober 2020 sind alle Auftraggeber nach § 98 GWB verpflichtet, die in der VergStatVO festgelegten Daten über die Vergabe öffentlicher Aufträge oder Konzessionen ab Erreichen der EU Schwellenwerte (Oberschwellenbereich) und ab einem Auftragswert über 25 000 Euro ohne Umsatzsteuer auch im Bereich unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenbereich) zu übermitteln (siehe § 1 VergStatVO).
Die Versendung der Vergabestatistik kann im AI Vergabemanager nach der Zuschlagserteilung über eine vordefinierte Aufgabe getätigt werden (Schnittstelle kann optional kostenpflichtig eingerichtet werden).
Voraussetzung:
Eine Berichts-ID vom Statistischen Bundesamt muss Ihrerseits vorliegen, damit der Staatsanzeiger die Einrichtung für Sie im AI Vergabemanager vornehmen kann.
Weiterführende Informationen vom BMWI und die Möglichkeit zur Registrierung bei DESTATIS erhalten Sie unter:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/vergabestatistik.html
https://wwwidev.destatis.de/idev/OnlineAnfrage?aktion=form_anzeigen&statID=339&amt=00&bzr=2020