Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Vergabeordnung (VgV) und die drei nach Leistungsart unterschiedenen Vergabeordnungen: die VOL/A für (allgemeine) Leistungen, die VOL/B für Bauleistungen und die VOF für freiberufliche Leistungen. Außerdem ist das Vergaberecht stark beeinflusst durch EU-Recht, insbesondere die Richtlinien 2014/17/EG und 2014/18/EG.